Verbrechen und andere Kleinigkeiten

Begonnen von Beppo, 8. Nov. 2019, 07:23:14

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Donald

Na und? Hast Du etwa nicht an Dein Handtuch gedacht? Tzz...

Kassenwart

Immerhin steht schon in den Datenschutzerläuterungen auf der Heimseite:

\"Der Name, die Adresse und die E-Mailadresse der Vereinsmitglieder werden jährlich in einer internen Mitgliederliste veröffentlicht, die ausschließlich den Vereinsmitgliedern zugänglich ist. Zweck dieser Veröffentlichung ist die Förderung des Vereinslebens, die Nutzung der veröffentlichten Daten ist nur im Rahmen des Vereins zulässig. Jedes Mitglied kann der Veröffentlichung seiner Daten in der Mitgliederliste teilweise oder komplett widersprechen.\"

Wie Beppo schon schreibt: Hat wahrscheinlich niemand gelesen...

Ich weise allerdings jedes Neumitglied ausdrücklich auf die Regelungen zum Datenschutz hin!

Ostsibirischer Korjakenknacker

Zitat von: CoolwaterIch habe denen, als sie mit ihrem Streetview-Wagen herumgefahren sind, geschrieben und unter Androhung von Tod, Teufel und meinem Anwalt verboten, meinen Privatweg zu befahren.

Darf man als gläubiger Christ und Katholik denn mit dem Anwalt drohen?

Also, gegen die seinerzeitigen Methoden (Stichwort Inquisition) ist der Anwalt wohl eine Verbesserung, oder ?? ;)
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Frieden für die Ukraine!

Grkztrrrschwrzkajaaaa!

Beppo

Wollte nur mal erwähnen, dass ich ein lauterer [kein leiserer] Donaldist bin: \"Warum wird mein Name nicht erwähnt? Mir gebührt der Dank der Nation.\" In einer Zusammenrottung von Donaldisten müssen Nichtdonaldisten hübsch bescheiden bleiben.

Ihr dürft die Mitgliederlisten komplett wegzensieren bis auf die Einträge von mir und meinen Postfach-Mitbewohnern. Das verleiht uns nur mehr Prestige. Und Greta wäre begeistert. Jedes Megabyte erzeugt CO2.
Grunz!
Beppo

Ein Kojote ist und bleibt ein Hühnerdieb!

Ostsibirischer Korjakenknacker

Zitat von: BeppoWollte nur mal erwähnen, dass ich ein lauterer  Donaldist bin: \"Warum wird mein Name nicht erwähnt? Mir gebührt der Dank der Nation.\" In einer Zusammenrottung von Donaldisten müssen Nichtdonaldisten hübsch bescheiden bleiben.

,,Nein, Vetter, wünsche keinen Mann von England:
Bei Gott! Ich geb\' um meine beste Hoffnung
Nicht so viel Ehre weg, als ein Mann mehr
Mir würd\' entziehn. O wünsch\' nicht einen mehr!"
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Frieden für die Ukraine!

Grkztrrrschwrzkajaaaa!

Coolwater

Siehe Tagespännel vom 10. November. :D

Theodora Tuschel

Zitat von: \"Der Sumpfgnom\"Entscheidungen zum Vereinsgedöns kann nur der Vorstand treffen. In diesem Fall unsere ehrenwerte Präsidente. Ich bin sicher, sie wird einen weisen Entschluss fassen, wie weiter zu verfahren ist.

Die Präsidente sieht keine Notwendigkeit, in dieser Sache einen Beschluss zu fassen. Die Präsidente (also ich, d.h. sie) kann weder den Begriff \"Zensur\" noch \"versteckt\" nachvollziehen. Ich habe mich oft in Ländern aufgehalten, in denen Zensur herrschte. Ich weiß, was Zensur ist und was nicht. Von \"gut versteckt im Mitgliederbereich\" kann m.E. auch keine Rede sein. Der Hinweis \"Es ist geplant, den MifüMi-Bestand des Archivs demnächst zu aktualisieren, so daß alle bis heute erschienenen MifüMi abrufbar sind. Zuvor werden aus Datenschutzgründen alle Mitgliederlisten aus den archivierten MifüMi entfernt\" steht im Mitgliederbereich im allerersten Absatz der MifüMi-Seite. Das ist kaum zu übersehen. Wenn Web Meister in Übereinstimmung mit der DSGVO agiert (ja Kruzitürken, was soll er denn sonst machen?!), steht das keineswegs im Gegensatz zur Freiheitlich-Donaldistischen Grundordnung (FDGO).

Meine Meinung zum Datenschutz wie auch zum Wunsch nach mehr Transparenz und mehr D.O.N.A.L.D.-internen Mitteilungen in den MifüMi habe ich oben kundgetan. Das brauche ich nicht zu wiederholen. Als Trost für alle lauten Donaldisten, die gern möchten, dass auch künftige Generationen wissen sollen, wer sie waren und warum: Die MifüMi auf Papier werden mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr Jahrhunderte überdauern als flüchtige elektronische Daten, deren Verfallszeit viel weniger als ein einziges Menschenleben beträgt.

Beppo

>  Von \"gut versteckt im Mitgliederbereich\" kann m.E. auch keine Rede sein.

Da möchte ich dir widersprechen. Ich, der ich ein Betroffener bin, hatte einfach nie einen Grund, mich just an diese Stelle im Mitgliederbereich zu begeben. Das trifft wohl auf über 90 % der MdDs auch zu. Vermutlich hat dIe amtierende Datenschutzbeauftragte diesen Passus auch nicht gekannt. Sie hat die MifüMi ja komplett in ihrer Bibliothek und muss sie nicht mühsam auf ihrer Glotze anschauen.

Jetzt sage ich mal was unter uns Linksliberalen sicher ganz Unpopuläres: Ich halte es für richtig, bei einem begründeten Verdacht gegen einen ukrainischen Gaskonzern zu ermitteln. Ich halte es auch für richtig, den Ukrainern das Taschengeld zu kürzen, wenn sie das nicht tun. Das einzige, was ich deinem amerikanischen Amtskollegen in diesem Zusammenhang verüble, ist, dass er das HEIMLICH gemacht hat. Dafür hat er ein Impeachment verdient.

>  in Übereinstimmung mit der DSGVO

Und was spricht in des drei Teufels Namen dagegen, VORHER IMMER ÖFFENTLICH an einer wohldefinierten Stelle zu sagen, was man in Übereinstimmung mit der DSGV so alles plant? Was steht da eigentlich genau in der DSGV? Du erzählst mir jetzt nur wie der Justizrat Wendig: \"Es war alles ganz legal.\" Ich bin nur ein schlichtes Mitglied und juristischer Laie. Die Dateschutzbeauftragte hat eine Bringschuld. Sie muss mir qua Amt verklickern, wie meine Daten geschützt werden.

Dein Bauch gehört dir. Meine Daten gehören mir. Wenn ich damit einverstanden bin, dass meine Daten veröffentlicht werden, dann möchte ich eigentlich auch auf eine vorhersehbare Art informiert werden, wenn jemand diese Daten wieder löschen will. (Nebenbei an alle: Wenn ein Kassenwart mal wieder einen Verein gründen will, möchte ich das bittschön vorher erfahren. Angekommen?)

> \"Der Name, die Adresse und die E-Mailadresse der Vereinsmitglieder werden jährlich in einer internen Mitgliederliste veröffentlicht, die ausschließlich den Vereinsmitgliedern zugänglich ist. Zweck dieser Veröffentlichung ist die Förderung des Vereinslebens, die Nutzung der veröffentlichten Daten ist nur im Rahmen des Vereins zulässig. Jedes Mitglied kann der Veröffentlichung seiner Daten in der Mitgliederliste teilweise oder komplett widersprechen.\"

Über die potentielle Dauer der Veröffentlichung steht hier aber nichts. Um mein Beispiel zu wiederholen: Dass Adalbert Blattschuss anno 2018 den Verein verlassen hat, ist für historisch interessierte MdDs auch in zwanzig Jahren noch interessant. Johan Nepomuk Hummel, Chatting away nineteen to the dozen with his mates down the pub every evening, 1836. 1837, nothing.

Wenn ein Achtzehnjähriger in dem Fratzenbuch ein Bild öffentlich einstellt, das ihn total besoffen auf einer Party zeigt, dann ist das sein gutes Recht. Wenn er dann später Probleme kriegt, weil ein potentieller Arbeitgeber das auch sieht, dann sage ich wie Donald: Künstlerpech! Soll ich denn meines Bruders Hüter sein? (Pentateuch, sehr gebildet)
Grunz!
Beppo

Ein Kojote ist und bleibt ein Hühnerdieb!

Theodora Tuschel

Lieber Kraftathlet, du stellst hier sehr geschickt den Datenschutz auf den Kopf, indem du das Schutzrecht des Einzelnen umkehrst zur Forderung \"Ich will aber nicht geschützt werden!\"

Also nochmal in Kurzform: Jeder Verein ist verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen, er darf sie nicht ohne Zustimmung jedes Einzelnen veröffentlichen. Insbesondere die Veröffentlichung personenbezogener Daten durch einen Verein im Internet ist grundsätzlich unzulässig (Ausnahmen sind z.B. Namen und Adressen von Funktionsträgern - diese dürfen auch ohne deren ausdrückliche Einwilligung auf der Homepage des Vereins genannt werden.) Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ist nur dann zulässig, wenn der Betroffene sich ausdrücklich und in freier Entscheidung damit einverstanden erklärt hat.

Der Fall, dass der Verein diese Daten gar nicht veröffentlichen will, ein Betroffener aber darauf besteht, dass sie veröffentlicht werden, dürfte ein Leckerbissen für Rechtsverdreher sein. Oder eine besonders fiese Prüfungsfrage.

Wir können das Thema gern auf die Traktandenliste für die nächste MV setzen. Aber was willst du genau? Ich nehme mal an, du forderst, dass alles, was die D.O.N.A.L.D. insgesamt betrifft und/oder alle einzelnen Mitglieder, vor der konkreten Umsetzung in den MifüMi veröffentlicht, zur Diskussion gestellt und einer Abstimmung bei der MV unterzogen wird. Oder wie würdest du das genau formulieren?

Ostsibirischer Korjakenknacker

Irgendwie erinnert mich das an eine bestimmte Filmszene ...:

Alle: ,,Ja, wir sind alle völlig verschieden!"
Einer: ,,Ich nicht!"
Alle: ,,Pssst!"
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Frieden für die Ukraine!

Grkztrrrschwrzkajaaaa!

Bürgermeister von Timbuktu

Das ist doch das tolle an der DSGVO. \"Schützt\" Daten, die gar nicht geschützt werden wollen, greift nicht bei relevanten Dingen.

Hat kurz nach Einführung der Verordnung jemand festgestellt, sinngemäß: \"Meine Daten sind nach wir vor nicht sicher vor: großen Firmen, Behörden, Nachrichtendienste und dergleichen, hingegen hat künftig keine Chance mehr: der Verein, die Elterngruppe in der Schule, Moni´s Strickladen\"

Ich habe mich vor Jahren auf einer US-basierten Comicseite angemeldet, in welcher man seine Comicsammlung verwalten konnte. Man konnte auch selber Hefte anlegen, das hab ich auch reichlich getan. Im Laufe der Jahre weit über 1200 Datensätze, die ich eingetragen habe.

Dann kam die DSGVO, die unter anderem dazu führte, dass man als Europäer nicht mehr auf diese Seite zugreifen kann. Es interessiert keinen, dass ich der Verwendung meiner Daten zustimme. Danach wird man nicht gefragt.

Wir Donaldisten sind zwar alle ganz tolle Typen, aber auch wir dürfen uns nicht über die Gesetze stellen. Beziehungsweise sollten wir uns sehr genau überlegen, was wir machen und die Konsequenzen bedenken.

Die Vereinswerdung war kein Herzenswunsch und Einsamer-Wolf-Plan des raffinierten Kassenwarts (welchen Nutzen hat eine Person, aus der D.O.N.A.L.D. einen Verein zu machen? Keinen mir ersichtlichen) sondern ein Akt der Vernunft, weil die Organsation eben nicht mehr aus 313 Verschrobenen besteht, die sich einmal im Jahr mit 30 Leuten irgendwo treffen und eine Zeitschrift mit schlechtem Layout und nicht immer deutlich erkennbaren Bildern rausbringt.

Ich erinnere mich noch beispielsweise an den Kongress in Königslutter, als die aktuelle PräsidEnte den Spontanvortragwettbewerb gewann und man ihr huldigte, indem man sie nicht auf einen Sockel sondern auf einen mittelmäßig stabilen Stuhl stellte. Wenn sie dabei das Gleichgewicht verloren hätte und aus einem Meter Höhe abgestürzt wäre, ich möchte mir nicht ausmalen, was die Konsequenzen gewesen wären.

Wir werden alle nicht jünger. Das sieht man auch an den immer häufigeren Einschlägen in die Mitgliederliste, zuletzt ja erst vor wenigen Tagen. Es wird immer schwerer Freiwillige zu finden, die sich engagieren. Um dann denen, die etwas tun, alles um die Ohren zu hauen, was man aber lieber anders hätte, weil man ja Donaldist ist und grundsätzlich alles anders macht.

Ich schätze den guten Beppo durchaus sehr, lese seine Einlassungen immer wieder gerne, weil sie meist sehr unterhaltsam und wohlformuliert sind. Versteh auch viele seiner Argumente, die ja nicht immer am Ziel vorbeigehen. Aber einiges, da komm ich aus dem Kopfschütteln kaum heraus. Dazu zählt auch die Vernunftentscheidung, das Glück nicht ewig herauszufordern und einige Vorgaben zu erfüllen, um nicht ein paar Würdenträger auf ewig zu ruinieren, nur damit man behaupten kann \"wir sind aber anders\".
Duck auf
Alex

Ich bin ein Ukrainer (sehr frei nach John F. Kennedy)

Ungläubiger
Kenntnisnehmer
Russischer
Aggressionen
In
Nahegelegenen
Europäischen
Regionen

Beppo

>  Jeder Verein ist verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen, er darf sie nicht ohne Zustimmung jedes Einzelnen veröffentlichen. Insbesondere die Veröffentlichung personenbezogener Daten durch einen Verein im Internet ist grundsätzlich unzulässig (Ausnahmen sind z.B. Namen und Adressen von Funktionsträgern - diese dürfen auch ohne deren ausdrückliche Einwilligung auf der Homepage des Vereins genannt werden.) Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ist nur dann zulässig, wenn der Betroffene sich ausdrücklich und in freier Entscheidung damit einverstanden erklärt hat.

Mir geht es in erster Linie drum, dass unsere Funktionäre immer VORHER ÖFFENTLICH darüber Rechenschaft ablegen, was die nächste Teufelei ist, die sie sich ausgedacht haben.

Die MiFüMi im Internet sind nur ein mir nicht ganz unwichtiges Beispiel.

Darf ich in aller Bescheidenheit darauf hinweisen, dass die allermeisten MiFüMi bisher vor dem Inkrafttreten der DSGV und vor der e.V.-Werdung unserer Organisation veröffentlicht wurden. Gilt die DSGV auch rückwirkend, werte Datenschutzgrundbeauftragte? Müssen wir als nächstes auch die Mitgliederlisten der NSDAP und die sumerischen Keilschrifttafeln im Internet sperren? Die persönlichen Daten über Mitgliedschaften von Konrad Lorenz oder Günter Grass findet man übrigens sehr leicht im Internet. Die sind bisher noch nicht gesperrt.

Wenn in der DSGV vorgeschrieben wird, das etwas gemacht werden MUSS, dann bin ich der Letzte, der widerspricht. Wenn da nur steht, dass etwas gemacht werden KANN, dann ist die Berufung darauf nur eine billige Ausrede. Dann ist das etwas, was man ergebnisoffen diskutieren kann.
Grunz!
Beppo

Ein Kojote ist und bleibt ein Hühnerdieb!

Der Sumpfgnom

> Mir geht es in erster Linie drum, dass unsere Funktionäre immer VORHER ÖFFENTLICH darüber Rechenschaft ablegen, was die nächste Teufelei ist, die sie sich ausgedacht haben.

Werter Hörr Beppo!
Bitte mäßigen Sie Ihre Wortwahl. Das klingt ja so, als würden die gewählten DONALD-Vertreter mafiöse Machenschaften praktizieren. Das ist mitnichten so. Ich denke nicht, dass irgendeiner der \"Funktionäre\" (haha) gewillt ist, der DONALD zu schaden. Und übrigens: Rechenschaft gibt man am Ende der Wahlperiode ab, nicht am Anfang oder mittendrin.

> Gilt die DSGV auch rückwirkend,

Ja, gilt sie. Lag bisher keine Zustimmung für die Verarbeitung der jeweiligen personenbezogenen Daten vor, so ist diese rückwirkend einzuholen.

> Die persönlichen Daten über Mitgliedschaften von Konrad Lorenz oder Günter Grass findet man übrigens sehr leicht im Internet. Die sind bisher noch nicht gesperrt.

Was andere Vereine und Co. so machen, kann uns schnurzpiep egal sein.

Theodora Tuschel

Die Frage nach der rückwirkenden Anwendung der DS-GVO ist berechtigt. So weit ich es verstanden habe, ist bei der Weiterverwendung vorhandener personenbezogener Daten nicht der Zeitpunkt der Erhebung entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Verwendung bzw. Veröffentlichung. Konkret: Adresslisten dürfen nach dem Stichtag 25.05.2018 nur noch mit Zustimmung jedes einzelnen veröffentlicht werden. Natürlich gibt es Ausnahmen, z.B. Schutz lebenswichtiger Interessen oder Wahrnehmung öffentlicher Interessen (dazu dürften z.B. Mitgliederlisten von NSDAP oder SS gehören). In welche Rubrik die Veröffentlichung von Adressen sumerischer Früh-Donaldisten fällt, weiß ich nicht.

Es geht dir ja aber mehr um die Art der Entscheidungsfindung. Warum stellst du das Thema nicht zur öffentlichen Diskussion, indem du es auf die Traktandenliste für die nächste MV setzen lässt? Der Knackpunkt scheint mir dann zu sein, wo du die Grenze zur Banalität ziehen willst: was dürfen die gewählten DONALD-Vertreter, und was muss im Plenum diskutiert und beschlossen werden?

Im Kreml wird derweil über ein paar neue Teufeleien nachgedacht.



Freu dich schon mal!

Coolwater

Für Verstorbene wie die erwähnten Herren Lorenz und Grass gilt die Datenschutzdingsbums, scheint\'s, eh nicht, siehe hier: https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-27/ ... und hier: https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-160/

Es sollte somit einem auch niemand Scherereien machen, wenn man die Wohnadressen von Goethe, Mozart oder Barks veröffentlicht ...