Sprachvergleich - Barks, Fuchs und sonst nichts:

Begonnen von duck313fuchs, 30. Aug. 2018, 06:19:45

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Coolwater

Bierchen? Kaffee? Tee? – \"Tut mir leid, Herr Duck, ich bin Weinsäufer.\"

ZitatMit dem Tag des Deutschen Bieres wird seit 1994 von den deutschen Bierbrauern der Erlass des bayerischen Reinheitsgebots im Jahr 1516 gefeiert. Der Tag des Deutschen Bieres findet jährlich am 23. April statt, dem Jahrestag des Erlasses. Dieser Text wurde von www.kleiner-kalender.de entnommen.

Das \"Reinheitsgebot von 1516\" gilt als Kulturgut wie die Autobahnraserei. Liest man ein bißchen rein, was das alles soll, wackelt die Heiligkeit des Ganzen ein bißchen.

Ein weiterer Grund für den Erlass war die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung: Der wertvollere Weizen oder Roggen war den Bäckern vorbehalten. Der Lebensmittelchemiker Udo Pollmer sieht einen weiteren Grund darin, den beruhigenden und zugleich konservierenden Hopfen zum Brauen zu verwenden und andere berauschende Zutaten, etwa Sumpfporst oder Schwarzes Bilsenkraut, zu verbieten. Der Ethnopharmakologe Christian Rätsch sieht im bayerischen Reinheitsgebot auch ein frühes Drogengesetz: Es bestehe der Verdacht, dass vor allem der Gebrauch heidnischer Ritualpflanzen unterdrückt werden sollte. So sind Bilsenkraut, Sumpfporst, Tollkirschen, Schlafmohn, Muskatnuss oder Wermut als psychoaktive Bierzusätze im mittelalterlichen Deutschland belegt.

Laut der Soziologin Eva Barlösius reagierte die bayerische Verordnung nicht auf gesundheitliche Bedenken, wie oft argumentiert würde, sondern sollte den ansässigen Brauereien Wettbewerbsvorteile verschaffen, weil im Rheinland und in Norddeutschland zu dieser Zeit noch vorwiegend Gagel und andere Grut-Kräuter dem Bier beigesetzt wurden, die in Bayern nicht wuchsen. [...]

Entgegen der weit verbreiteten Auffassung einer Kontinuität des Reinheitsgebots bestand die in der bayerischen Landesordnung von 1516 erlassene Brauvorschrift nur kurz. Bereits ein herzoglicher Erlass von 1551 erlaubte Koriander und Lorbeer als weitere Zutaten bayerischer Biere und verbot dagegen ausdrücklich die Verwendung von Bilsenkraut und Seidelbast. Die bayerische Landesverordnung von 1616 ließ zudem Salz, Wacholder und Kümmel zur Bierproduktion zu.

https://de.wikipedia.org/wiki/Reinheitsgebot#Die_Bayerische_Landesordnung_von_1516

Eben. Warum sollte ein Bier kein Bier mehr sein, wenn man Muskatnuß, Koriander, Tollkirschen oder Gagel (was immer das ist) reintut? Das wäre so, als legte man fest, nur \"reiner\" Schnaps wie Wodka sei echter Schnaps oder nur \"reine\" Milchschokolade sei echte Schokolade. Es gibt Walnußschnaps und Walnußschokolade. Warum nicht auch Walnußbier?