Das Leben ist hart

Begonnen von 176-167, 17. Okt. 2005, 10:47:45

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176-167


Guten Morgen,
ein alter Freund hat auf einem Flohmarkt in Düsseldorf das TGDD-Heft 2 in zweifacher Ausführung (!) sowie das Heft 7 für – schluck! – zusammen 1,50 Euro (kein Schreibfehler, in Worten: einsfuffzich Euro!) erstanden. Er schwört Stein auf Bein, dass es sich um – wohlgemerkt gut erhaltene – Originale handelt. Jedenfalls überlege ich mir, wie sehr ich mich bei ihm anwanzen soll, um ihm wenigstens ein Heft für lau aus den Rippen zu leiern. Soll ich ihm bunte Ostereier andienen?
Dieter

DasLeuchtkamel

EINSFUFFZICH!!!!!!!!!????
Dein alter \"Freund\" trägt nicht zufällig den Namen Gustav?
Ich komme mir vor ,als sei meine Zunge in den Rührfix.....hart und grausam ist das Leben.
Vielleicht ,wenn du ihn die Hauptrolle in der Theateraufführung überlässt..?

leise röchelnd
Thomas

Duck auf, Maus raus!

176-167


Wohlgemerkt: für alle drei Hefte zusammen!
Ich denke mittlerweile daran, ihn zu verklagen, weil das dem unbedarften Flohmarkt-Händler gegenüber ja letztlich Betrug in dreifachem Fall, Unterschlagung und vollzogener Beschiss darstellt und mit Fix-und-Foxi-Konsum nicht unter zwei Jahrgängen bestraft werden sollte.
mitächzend: Dieter

DasLeuchtkamel

Ich hoffe, du zeichnest schon eine Schatzkarte.
Man sollte diesen Pilz des Glückes an den Nordpol.....................ach das hatten wir ja schon mal.*Seufz*


Gelb vor Neid

Thomas

Duck auf, Maus raus!

Justizrat Juxenburg

Gemach, gemach! Von Betrug kann keine Rede sein, schließlich entsprach der Veräußerungspreis ganz offensichtlich dem freien Willen der Verkäufers, es gibt gibt jedenfalls keine Anzeichen für eine entsprechende Einwirkung seitens des Käufers. Auch eine Aufklärungspflicht seitens des Kaufinteressenten besteht nach h.M. nicht, sonst wäre ja letztlich jedes für eine Vertragspartei besonders vorteilhafte Geschäft illegal. Hier gilt ebenfalls die Devise \"Augen auf, Kauf bleibt Kauf\"! Wer die Marktlage für Duck-Hefte nicht kennt, verdient auch keinen Respekt und schon gar nicht den Schutz der Rechtsordnung.

Habe die Ehre